Ryszard Pankiewicz

 

Apothrop�isch-restituierende Funktionen der Todesstrafe
in der fr�hr�mischen Gesellschaft

(Zusammenfassung)

 

 

In dem Artikel wird es versucht, einige beinahe verschwiegene Aspekte der r�mischenTodesstrafe n�herzubringen und sie in einem anderen Zusammenhang darzustellen, aus dem heraus die Todesstrafe - Verfassers Meinung nach - betrachtet werden soll. Das Leben derzeitiger Gemeinde st�tzte sich auf der festen �berzeugung, da� alles Heil bzw. Unheil vom g�ttlichen Willen abh�ngt, dessen jede Vernachl�ssigung den unberechenbaren Zorn verursacht und den Friedensbruch mit unsichtbaren jedoch sp�rbaren Kr�ften, die notwendigerweise eine ehrf�rchtliche Scheu ausl�sen mu�ten und zu einer Vergr��erung der allgemein wahrnehmbaren Angst f�hrten, mitbringt. Besonders dann, wenn irgendjemand eines der geltenden Verbote �bertreten hat, oder sonst in Ber�hrung mit einer der gef�hrlichen Substanzen, wie z.B. Blut, Leiche geraten war, d�rfte er nicht weiter an den Handlungen der lokalen Gemeinschaft teilnehmen, weil seine Anwesenheit als eine ernste Bedrohung f�r alle anderen Menschen empfangen wurde, und demzufolge eine Verletzung der kosmischen und sozialen Ordnung darstellte.

Alle ungew�hnlichen Erscheinungen, wie etwa Blitzschlag, Erdbeben, Sieg oder Niederlage �ber die Feinde, Mi�geburten von Tieren und Menschen, Steinregen, Finsternissen etc., waren �u�erungen von gewaltigen M�chten, was damalige Menschen anzunehmen zwang, da� mittels solcher Vorzeichen und Prodigien, von denen die r�mische �berlieferung voll ist, w�rden die beobachtenden Menschen gewarnt, best�tigt oder nicht selten gedroht, obwohl man nicht immer feststellen konnte, von wem sie n�mlich herkamen. Dann versuchte man, die gest�rte pax deum mit allen zug�nglichen Mitteln wiederherzustellen, was in derjeniger Weise geschah, da� die zum Tode bestimmte Person nicht von einem einzelnen, sondern grunds�tzlich entweder von einer namenlosen Masse oder weitab von den in der Gemeinde zusammen lebenden Menschen einsam von dem Henker get�tet oder verwundet wurde, infolgedessen kein einzelner belastet werden konnte, unabh�ngig davon, ob man mit der Lebendigbegrabung, Steinigung, dem Sprung oder Sturz vom Felsen ins Meer oder in einen Flu� zu tun hatte.

Das Ziel solcher Art von T�tung war also vermutlich nicht so die Bestrafung selbst, sondern vielmehr hielt man die Person f�r einen Gefahrentr�ger, durch den der Frieden der Gemeinde gest�rt wurde oder m�glich war, und deshalb mu�te man sie pro salute populi Romani aussondern und au�erhalb des pomoerium verlagern und beseitigen, wenn nicht physisch vernichten, was trat immer dann ein, wenn man f�rchtete, der Staat sei von irgendeinem Ungl�ck bedroht, und die Todesstrafe sich als notwendig erwies, damit die gef�rchtete Ansteckung sich anl��lich seiner Tat sowie Hinrichtung nicht in der Gruppe ausbreitete und der g�ttliche Groll nicht das ganze Gemeinwesen traf.

Zusammenfassend kann man wohl annehmen, da� die Todesstrafe nicht so sehr auf die T�tung als auf die Entfernung ziele und insofern eng mit der Verbannung zusammenh�nge, woraus sich ferner folgern l��t, da� ihr Sinn Aussto�ung aus derzeitiger Gemeinschaft sein m��te. Man kann au�erdem ihr eine symbolisch abwehrende oder apothrop�ische Bedeutung zuschreiben, wobei sich beide freilich nicht sehr klar auszudr�cken schienen. Gleichzeitig galt sie seit jeher als ritueller S�hneakt, mit dem sich die Gemeinde von der Rache der G�tter f�r das geschehene oder nur angebliche Verbrechen loskaufen hoffte.